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Anmeldevorgang
Wo bzw. bei wem melden Sie sich an:
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Persönlich im Sekretariat
(Kerschensteinerstraße 4, 53844 Troisdorf)
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Per E-Mail: a.brzoska@bk-troisdorf.de
Fragen? Kontaktieren Sie und jederzeit gerne, wir helfen Ihnen beim Anmeldevorgang!
a.brzoska@bk-troisdorf.de (Sekretariat); 02241-9641-321
s.roepke@bk-troisdorf.de (Fachschulleitung); 02241-9641-330
o.fuhrmann@bk-troisdorf.de
(Bildungsgangkoordinatorin Maschinenbautechnik)
m.john@bk-troisdorf.de
(Bildungsgangkoordinator Kunststofftechnik)
info@bk-troisdorf.de
Anmeldefrist:
Es gibt keine vorgegebene Anmeldefrist!
Sie sollten sich jedoch nach Möglichkeit bis Ende März anmelden bzw. Ihre Anmeldung bis zu diesem Zeitpunkt vorankündigen, um eine effiziente Planung für das folgende Schuljahr zu gewährleisten.
Für alle Bildungsgänge benötigen wir grundsätzlich die folgenden Unterlagen von Ihnen:
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Ausgefülltes Anmeldeformular
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Tabellarischer Lebenslauf mit Bild
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Arbeitsnachweis
Wichtig: Der Arbeitsnachweis muss erst vorliegen, wenn über Ihre Zulassung zur Prüfung entschieden wird, also gegen Ende der Weiterbildung. Aus diesem Grund können Sie in allen Teilzeit-Bildungsgängen starten, obwohl die erforderliche berufliche Tätigkeit zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht vorliegt.
Für die Anmeldung zur Weiterbildung zum/zur Staatlich geprüften TechnikerIn benötigen wir zusätzlich:
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Gesellen- bzw. Facharbeiterbrief
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Abschlusszeugnis der Berufsschule
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Abschlusszeugnis der Allgemeinbildenden Schule
Für die Anmeldung zum Aufbaubildungsgang Betriebswirtschaft benötigen wir zusätzlich:
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Abschlusszeugnis der Qualifizierung auf DQR-Niveau 6
Zusätzliche Informationen:
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Sie können die Unterlagen gerne digital per E-Mail einreichen. Auf dem eingescannten Anmeldeformular muss jedoch Ihre handschriftliche Unterschrift vorhan-den sein!
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Alle Zeugnisse bzw. Abschluss-Nachweise sollten in der Regel als beglaubigte Kopien eingereicht werden.
(Sie können auch mit den Kopien und den Originalen zu uns ins Sekretariat kommen, dann nehmen wir einen Abgleich vor!)
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Als "Arbeitsnachweis" reichen Sie bitte ein formloses Schreiben Ihres Arbeitsgebers (auch mehrere möglich) ein, durch das bestätigt wird, dass Sie für mindestens 1 Jahr als FacharbeiterIn tätig waren.
Alternativ können Sie ein Arbeitszeugnis einreichen, welches die Tätigkeit als FacharbeiterIn über den geforderten Zeitraum bescheinigt.
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